Rechtsanwaltskanzlei Canji

Damit ich für Sie tätig sein kann, müssen Sie mir eine Vollmacht und die Belehrung nach §49 b BRAO unterschreiben. Diese schicke ich Ihnen gerne als PDF-Datei oder in Papierform nach schriftlicher oder telefonischer Bekanntgabe Ihrer Daten zu.

Die Belehrung gemäß §49 b Absatz 5 BRAO beinhaltet den Hinweis, dass ich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (RVG) nach einem Gegenstandswert abrechne.

Die Vollmacht beinhaltet sowohl die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Vertretung, wobei der Auftrag des Mandanten im Einzelnen maßgeblich ist.